Der alte, heute oft missverstandene Begriff «Badekur» wurde unglücklicherweise auch im Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) übernommen. Nach neuem Verständnis bedeutet eine «Badekur» die Durchführung einer vom Kostenträger bewilligten intensivierten balneo-physikalischen Behandlung am spezialisierten Ort «Heilbad». Versicherungen bewilligen in der Regel eine derartige Behandlung nur bei unbefriedigenden oder erfolglosen Vor-Behandlungen.
Unterschied Kur und Rehabilitation
Informationen zu den Unterschieden zwischen einer Bade- und Erholungskur finden Sie hier.
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