Erholungskuren gehören für in der Schweiz Versicherte zu den Nicht-Pflicht-Leistungen von Krankenkassen. Aus der obligatorischen Krankenversicherung besteht kein Leistungs-Anspruch. Die Behandlungskosten bei einem Arzt/bei einer Ärztin und von diesen verordneten notwendigen medizinischen Massnahmen für eine Nachbehandlung werden zum gültigen Tarif vergütet. Voraussetzung ist, die Kosten stehen im Zusammenhang mit der Erkrankung oder Operation für welche die Erholungskur verordnet wurde.
Unterschied Kur und Rehabilitation
Informationen zu den Unterschieden zwischen einer Bade- und Erholungskur finden Sie hier.
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